Was Kosten wir?
Ein Anwalt wird üblicherweise nach Stundensatz entschädigt. Dieser beträgt je nach Schwierigkeitsgrad, Komplexität und Streitwert zwischen CHF 250.00 und CHF 450.00 pro Stunde. Der Stundensatz wird beim Erstgespräch vereinbart und allenfalls periodisch angepasst.
Anwälte sind standesrechtlich gehalten, Kostenvorschüsse zu beziehen.
Für Unternehmen und Gemeinden gilt eine andere Tarifstruktur.
Die von Gerichten bei Obsiegen zugesprochenen Parteientschädigungen nach den Anwaltsgebührenverordnungen der jeweiligen Kantone sind in der Regel deutlich tiefer als der effektive anwaltliche Aufwand.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Ich berate Sie gerne bei Bedarf.
Bringen Sie die entsprechende Police zur Beratung mit.