Was Kosten wir?

Ein Anwalt wird übli­cher­wei­se nach Stun­den­satz ent­schä­digt. Die­ser beträgt je nach Schwie­rig­keits­grad, Kom­ple­xi­tät und Streit­wert zwi­schen CHF 250.00 und CHF 450.00 pro Stun­de. Der Stun­den­satz wird beim Erst­ge­spräch ver­ein­bart und allen­falls peri­odisch angepasst.

Anwäl­te sind stan­des­recht­lich gehal­ten, Kos­ten­vor­schüs­se zu beziehen.

Für Unter­neh­men und Gemein­den gilt eine ande­re Tarifstruktur.

Die von Gerich­ten bei Obsie­gen zuge­spro­che­nen Par­tei­ent­schä­di­gun­gen nach den Anwalts­ge­büh­ren­ver­ord­nun­gen der jewei­li­gen Kan­to­ne sind in der Regel deut­lich tie­fer als der effek­ti­ve anwalt­li­che Aufwand.

Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung? Ich bera­te Sie ger­ne bei Bedarf.

Brin­gen Sie die ent­spre­chen­de Poli­ce zur Bera­tung mit.

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